Besondere oder größere Standbauten sind genehmigungspflichtig. Informieren Sie sich über die Kriterien und die Genehmigung.
Die Kriterien für genehmigungspflichtige Standbauten sind:
- Standflächen ab einer Größe von 100m²
- 2-geschossige Messestände
- Sonderkonstruktionen
- Exponate über 6,50 m Höhe
- Bauten im Freigelände: mobile Stände, Zeltkonstruktionen und Container.
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